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Von: Christiane

Hallo, ich habe in einer grösseren Kunstsammlung der Diözese Würzburg in einer der Kirche unterstehenden Kultureinrichtung bemerkt, dass keines der Werke mit Künstlernamen versehen ist. Zwar wurde ein kleiner Bildband zu einigen wenigen Arbeiten publiziert aber weitestgehend alles ohne Kennzeichnung. Ist das rechtens und obliegt der Entscheidung des Besitzers oder gibt es eine Verpflichtung zur Namensnennung der Kunstschaffenden wenigsten in einer öffentlichen Urheberliste, die auf Wunsch vorzulegen ist? Da ich diese Umgangsweise auch bei Kunst im öffentlichen Raum bemerke wäre ich für Infos dazu dankbar und würde mich dafür einsetzen Abhilfe zu schaffen. Danke, Ch.


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